Wohnen in den Seniorenwohnungen
Wo rüstige Zeitgenossen nebenan leben
Das AWO Marie-Juchacz-Zentrum verfügt über insgesamt 82 gemütliche Altenwohnungen. Voraussetzung für die Anmietung einer der 70 Ein- und 12 Zweizimmerwohnungen ist, dass Sie mindestens 60 Jahre alt sind und über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Diesen können Sie beim Amt für Wohnungswesen, Ottmar-Pohl-Platz, 51103 Köln (Kalk), beantragen.
Während unsere Einzimmerwohnungen mit einer Wohnfläche von 41 qm genügend Platz für Alleinstehende bieten, verfügen die Zweizimmerwohnungen mit 51 qm über ausreichend Wohnfläche für Paare. Welche der zahlreichen Angebote und Dienstleistungen des Marie-Juchacz-Zentrums sie darüber hinaus in Anspruch nehmen möchten, können unsere Mieter*innen jederzeit individuell entscheiden. Vom Hausmeisterservice über die Bereitstellung von Hilfsmitteln, wie Gehhilfen oder Rollstühlen zur Überbrückung, bis zur Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen und des Essensangebots zu vergünstigten Preisen im Café Marie sowie der Teilnahme an zahlreichen Freizeitangeboten und Veranstaltungen des Zentrums stehen hier alle Möglichkeiten offen.
Abgerundet wird unser Angebot durch einen Betreuungsvertrag, der folgende Leistungen beinhaltet:
- 24-Stunden-Notrufbereitschaft
- Erste Hilfe im Notfall
- Soziale Betreuung und Beratung auf Wunsch
- Erschließung, Vermittlung und Koordination von Hilfsmöglichkeiten
- Teilnahme an Freizeitangeboten
Ziel ist es, durch ein abgestuftes Betreuungsangebot ein möglichst langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu sichern.
Bei Fragen rund um unsere Seniorenwohnungen wenden Sie sich gerne an die Wohnungsverwaltung unter der Telefon-Nr. 0221-993090-18 oder an unseren Empfang unter der Telefon-Nr. 0221-7023-1.